Hinweise für die Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, 9.6.2024
icon.crdate07.06.2024
- Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 7.6.2024, 18.00 Uhr im Bürgerbüro Bad Wimpfen, Langgasse 1, Einwohnermeldeamt, Zimmer 2 schriftlich,
- Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 7.6.2024, 18.00 Uhr im Bürgerbüro Bad Wimpfen, Langgasse 1, Einwohnermeldeamt, Zimmer 2 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Das Bürgerbüro ist an diesem Tag von 8.30 bis 18.00 Uhr (durchgängig) für die Beantragung von Briefwahl geöffnet.
- Bis Samstag, 8.6.2024, 12.00 Uhr können solche Personen erneut Briefwahl beantragen, die glaubhaft versichern, dass sie die schon beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben.
Hierfür ist eine Rufbereitschaft von 9.00 bis 12.00 Uhr eingerichtet, Tel. 0151/18231708.
- Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Sonntag, 9.6.2024, 15.00Uhr Briefwahlunterlagen beantragen, wenn Sie nachweisen, dass sie ohne eigenes Verschulden versäumt haben, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen, wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Auslegungsfrist entstanden ist oder wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt gegeben worden ist.
- Bis Sonntag, 9.6.2024, 15.00 Uhr können auch noch solche Personen Briefwahl beantragen, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.
Wird in diesem Fall eine andere Person mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen beauftragt, muss diese mit einer vom Antragsteller unterschriebenen Vollmacht nachweisen, dass sie dazu berechtigt ist. Dazu kann die Wahlbenachrichtigung verwendet werden (auf der Rückseite ist eine Vollmacht aufgedruckt – bitte unbedingt ausfüllen und mitbringen).